Welche Strafe bei Ladendiebstahl droht, wovon das Strafmaß für den erwischten Ladendieb abhängt und welche Folgen das hat.

Für Ladendiebstahl gibt es zunächst Geld- oder Bewährungsstrafen (Foto: Lisa S. | Shutterstock)
Inhaltsverzeichnis
Eintag ins Führungszeugnis
Das ist insofern unangenehm, als dass viele große Unternehmen vor einer Einstellung ein einwandfreies Führungszeugnis verlangen. Ebenso verhindert ein negativer Eintrag im Führungszeugnis die Anstellung im behördlichen Dienst, dazu zählen u.a. Polizei und Bundeswehr.
Bis zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen wird die Strafe nur im qualifizierten Führungszeugnis geführt. Bei Überschreitung dieses Strafmaßes, ist sie auch im einfachen Führungszeugnis zu finden.
Wiederholungstäter
Sollte der Verurteilte dann noch einmal beim Ladendiebstahl erwischt werden, so ist das Verhängen einer Freiheitsstrafe sehr wahrscheinlich. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Maßnahmen der Justiz verhängen die betroffenen Geschäfte in aller Regel ein 1-2 jähriges Hausverbot gegen den Ladendieb.
Ladendiebstahl: Schlechte Karten bei Beschaffungskriminalität
Schlechte Karten haben Diejenigen, die sich durch sog. Beschaffungskriminalität strafbar machen, denn hier kommt es in den Augen der Staatsanwaltschaft gleich zu mehreren strafbaren Handlungen, wie etwa der des Vorsatzes, denn der Beschuldigte betritt das Geschäft ja mit einer bestimmten Absicht. Darunter fallen in erster Linie Drogenabhängige Ladendiebe, die durch den Ladendiebstahl ihren Lebensunterhalt und ihren Drogenkonsum gewährleisten.
Auch kann zusätzlich der Tatbestand des Hausfriedensbruchs erhoben werden. Genauer bedeutet dies, dass Ersttäter, die sich durch Beschaffungskriminalität strafbar gemacht haben, in der Regel zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, die normalerweise nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Trotz schwerwiegender juristischer Sanktionen zählt Ladendiebstahl heute zu den am häufigsten verübten Straftaten in Deutschlands. Jugendliche Täter, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, genießen vor dem deutschen Strafgesetz einen besonderen Schutz. D.h., sie können für ihre Handlungen nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Umstände mit Einfluss auf das Strafmaß bei Ladendiebstahl
Umstand | Auswirkung auf die Strafe |
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Wiederholungstäter oder Ersttäter | Wer zum ersten Mal erwischt wird, kann mit einem geringeren Strafmaß rechnen. Wiederholungstäter werden weniger gnädig beurteilt. |
andere Straftaten | Auch wer bereits andere Straftaten begangen hat, darf nicht mit richterlicher Milde rechnen. |
Warenwert | Je höher der Warenwert, desto geringer ist Chance auf ein mildes Urteil. |
Motiv | Wurde aus einer Zwangslage gestohlen, kann das das Strafmaß reduzieren. Für puren Eigennutz gibt es keine Milderung. |
Schaden | Wurden durch den Diebstahl andere Menschen psychisch geschädigt oder weiterer Sachschaden angerichtet, kann sich das negativ auf die Strafe auswirken. |
Verhalten nach der Tat | Reue und die Rückgabe des Diebesguts wirken sich günstig auf das Strafmaß aus. |
Gesetzliche Grundlagen
Der Diebstahl ist im Strafgesetzbuch (StGB §242 Abs. 1) geregelt. Das Gesetz sieht bei vollendetem Diebstahl eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Bestimmte Umstände des Diebstahls können den möglichen Strafrahmen noch erhöhen. Handelt sich sich bspw. um bandenmäßigen Diebstahl, kommt §244 Abs. 1 Nr. 2 zum Tragen und es ist nur noch eine Freiheitsstrafe möglich. Die rangiert dann zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Auch wer den Ladendiebstahl mit einer Waffe begeht, muss mit einer höheren Strafe rechnen. Dafür reicht u.U. schon ein mitgeführtes Taschenmesser.
Sebastian Fiebiger
RedaktionWurdest Du bei Klauen erwischt? Wie ging es danach weiter? Landete Dein Fall vor Gericht? Welche Strafe hast Du bekommen? Warst Du Erst- oder Wiederholungstäter? Wie hoch war der Warenwert? Schreib uns Deine Erfahrungen, Ergänzungen und Fragen – direkt unter diesem Artikel, in den Kommentaren. Du hilfst damit auch anderen Lesern.
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Prinz der Verdammnis
Meine Freundin (27), die in einer Werkstatt für Menschen mit psychischen Erkrankungen arbeitet wurde vor Kurzem bei einem Ladendiebstahl in Höhe von 12,60 ⬠erwischt. Sie hat das zum ersten Mal gemacht. Und eine Rückfallgefahr besteht kaum. Nach längeren Schweigen hat sie ein Geständnis unterschrieben. Von dem ihr allerdings keine Kopie ausgehändigt wurde. Ihr Motiv war ganz klar ein Hilfeschrei nach Zuwendung. Welche Strafe hat sie denn zu erwarten? Bei einem solchen geringen Einkommen, von etwa 150 Euro im Monat. Ich habe selbst mal errechnet:
50 Euro Fangprämie plus 100 Tagessätze à 0,23 Euro also 73,00 Euro.
Wird es eventuell zu Therapieauflagen kommen? Da sie bereits in nervenärztlicher Behandlung ist.
Ich will sie nicht verlieren!
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Thomas
Hallo,
Ein Freund von mir wurde vor kurzem auch bei einem Ladendiebstahl erwischt. Er hat ne Zigarretenschachtel für 5 Euro mitgehen lassen. Sein Motiv war kein Geld zu haben. Geständniss hat er auch unterschrieben. Er hat gar kein einkommen, er ist 18 und wohnt bei seinen Eltern, geht noch zur Schule.
Was wartet auf ihn für eine Geldstrafe?
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rofl
Immer sinds „Freunde“ oder „Freundinnen“ 😀
Steht doch einfach mal dazu das ihr scheiße gebaut habt.. -
Einzeller XD
In Saudi Arabien hacken sie dir die Hand ab!!!… Ein Glück bin ich in deutscheland
» Zahlt die private Krankenversicherung Zahnimplantate?
hi
ich bin vor ein paar tagen im bauhaus erwischt worden.hab ne kleine taschenlamoe im wert von 5-6 euro mit gehen lass und bin erts täter geh noch zur schule un dbin 19.
mit was für einer strafe kann ich rechnen.
danke im vorraus